Einreisebestimmungen

Stand März 2024

Seit dem 11. September 2001 ist in der Fliegerei nichts mehr so, wie es einmal war. Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollen werden immer umfangreicher und immer zeitaufwändiger. Manches scheint auch übertrieben zu sein. Aber wir dürfen nicht vergessen, dass alle diese Maßnahmen unserer eigenen Sicherheit beim Fliegen dienen oder zumindest dienen sollen. Also sollten wir alle Kontrollen mit der nötigen Ruhe und Gelassenheit über uns ergehen lassen.

Verschärfung der Kontrollen elektronischer Geräte

Auf Anweisung der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA werden bei Direktflügen in die USA stichprobenartig bei der Sicherheitskontrolle elektronische Geräte wie Laptops, Tablets und Mobiltelefone darauf überprüft, ob sie sich einschalten lassen. Ist das nicht der Fall, dürfen sie nicht mit in das Flugzeug genommen werden. Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass der Akku in den Geräten durch Sprengstoff oder anderes verbotenes Material ersetzt wurde.  Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Akkus Ihrer Geräte vor Reiseantritt voll geladen sind. Ob Geräte, die sich nicht einschalten lassen, dann gegen Gebühr bis zur Rückkehr am Flughafen deponiert werden können, ist nicht bekannt.

Wenn Sie das entsprechende Netzteil dabei haben, können Sie notfalls in den meisten internationalen Terminals in Deutschland vor der Kontrolle noch schnell ein paar Minuten aufladen. Am Flughafen Frankfurt gibt es insgesamt 40 kostenlose Ladestationen mit jeweils zehn Steckdosen. Am Flughafen München findet man derartige Steckdosen in der Nähe der Aufzüge, in der Service-Lounge, in den Restaurants und im Gate-Bereich. Und am Flughafen Düsseldorf gibt es kostenlose Ladestationen am Gate 70.

Denken Sie auch daran, dass durch die verschärften Sicherheitsmaßnahmen und bei USA-Flügen in der Regel mehrfachen Kontrollen überall längere Wartezeiten entstehen können. Seien Sie deshalb nach Möglichkeit rechtzeitig am Flughafen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die geforderten drei Stunden zwar etwas reichlich bemessen sind, aber ein relativ unbeschwertes und stressfreies Einchecken ermöglichen. Ich sitze dann lieber bis zum Abflug eine Stunde entspannt im Warteraum, als – einem Herzinfarkt nahe – festzustellen, dass ich mich wieder einmal in der falschen Schlange angestellt habe, in der es fast nicht voran geht und die restlichen Minuten bis zum Abflug nur so verrinnen.

Die aktuellen Einreisebestimmungen der amerikanischen Behörden lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern:

Passangelegenheiten

Vorabübermittlung bestimmter Daten und

Erlaubtes Handgepäck

Dazu will ich Ihnen hier die wichtigsten Informationen geben. Aber denken Sie daran, dass sich alle diese Bestimmungen ständig verändern können. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise deshalb unbedingt auch bei Ihrer Fluggesellschaft, Ihrem Reisebüro oder bei den zuständigen Behörden über den allerletzten Stand.

Passangelegenheiten 

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können. Wenn Sie länger bleiben wollen (bis maximal 180 Tage), brauchen Sie ein Visum.

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Die visafreie Einreise in die USA ist nur mit dem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babies!) benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

Jetzt wurden die Vorschriften noch weiter verschärft: Minderjährige mit neuen Kinderreisepässen dürfen nicht mehr ohne Visum einreisen. Aber keine Panik! Um die zeitaufwändige und teure Prozedur der Beantragung zu vermeiden, sollten die Eltern gleich einen normalen Reisepass beantragen, für den die Einreise ohne Visum weiterhin möglich ist.

Hintergrund für die Neuerung ist, dass die speziell für Kinder ausgestellten Reisepässe, wie seit einiger Zeit auch Kinderausweise und vorläufige Reisepässe, den Anforderungen der US-Einreisebehörde nicht mehr genügen. Alle Reisepässe müssen mit einem elektronischen Chip ausgerüstet sein. 

Generell gilt bei der Einreise in die USA: Alle Reisepässe müssen mit einem integrierten Computerchip versehen sein. Dieser Chip ist in der Lage, Daten der Personalseite, das Digitalfoto und weitere biografische Informationen zu speichern.

Bei der Einreise in die USA wird dann von allen ausländischen Besuchern am Einreiseflughafen ein digitaler Abdruck aller zehn Finger und ein digitales Porträtfoto gefertigt. Das geht aber ziemlich schnell. Erst wird die linke Hand auf eine Glasplatte gelegt, dann die rechte. Zur gleichen Zeit macht der Immigration-Officer ein Foto. Bei der Ausreise soll das dann noch einmal geschehen zur Kontrolle, ob Personenidentität zwischen der ein- und ausreisenden Person besteht. Allerdings habe ich das bei der Ausreise bis jetzt noch nicht erlebt.

Inzwischen wurde an den meisten Flughäfen in den USA die Automated Passport Control (APC) für Reisende mit einer ESTA-Genehmigung eingeführt. Zu diesen Flughäfen zählen auch Miami, Fort Lauderdale und Orlando. Mit diesem System sollen sich die bisherigen zum Teil recht langen Wartezeiten bei Immigration um bis zu 40% verkürzen. Allerdings ist es etwas ungewohnt, wenn man es zum ersten Mal erlebt, aber man wird sich daran gewöhnen. Wie das im Einzelnen funktioniert, habe ich ausführlich im Kapitel Ankunft in Florida beschrieben.

Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt („admitted until xx-xx-xx"). Achten Sie in diesem Zusammenhang auf das amerikanische Datumsformat, bei dem der Monat zuerst genannt wird und dann der Tag. 3/10 ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!

Ausführliche Informationen können Sie unter https://de.usembassy.gov/de/  abrufen.

 

Vorabübermittlung bestimmter Daten

Das Thema sieht auf den ersten Blick etwas kompliziert aus, drum möchte ich Sie zunächst einmal mit den Begriffen einigermaßen vertraut machen. Wie das dann genau abgewickelt wird, dazu kommen wir später. Und so schlimm ist es dann auch wieder nicht.

Das US-Ministerium für innere Sicherheit (Department of Homeland Security - DHS) hat bereits vor einigen Jahren das elektronische Reisegenehmigungssystem (Electronic System for Travel Authorization - ESTA) mit einer einstweilig verbindlichen Verordnung (Interim Final Rule - IFR) eingeführt. Hiermit wurde ein neues Online-System geschaffen, das Teil des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program - VWP) ist. Seit 2009 benötigen alle Staatsangehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung. 

Zur Beantragung einer Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP müssen sich Reisende in das webbasierte ESTA-System einloggen und online einen Antrag mit ihren persönlichen und anderen Daten ausfüllen, anhand derer ihre Teilnahmeberechtigung am Programm für visumfreies Reisen geprüft wird. Es handelt sich um dieselben Informationen, die bisher auch schon im Formular I-94W verlangt wurden.  

Inzwischen wurden die Fragen, die bisher beantwortet werden mussten, erweitert. Jetzt wird auch nach zusätzlichen Namen (z.B. sämtliche Vornamen, Künstlernamen, alias usw.), nach den Namen beider Eltern, Berufstätigkeit und Emergency Contact gefragt.

Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Einreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten: Genehmigung erteilt, Einreise nicht genehmigt oder Genehmigung wird bearbeitet.

Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung

Alle Reisenden aus VWP-Ländern benötigen vor dem Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen eine ESTA-Genehmigung.

Übrigens: Reisende mit einem gültigen US-Visum benötigen keine ESTA Genehmigung.

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an http://www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden viel angenehmer sein, diese Nachricht vor dem Reiseantritt zu erhalten.

Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Einreiseberechtigung vorweisen

Konkrete Pläne für eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms sind vor Beantragung einer elektronischen Reisegenehmigung nicht erforderlich. Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt. Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können die Informationen einfach auf der ESTA-Website aktualisiert werden.

Es empfiehlt sich, einen Ausdruck dieser Genehmigung bei der Reise mitzuführen. Die erforderlichen Angaben entsprechen denen des bisherigen Formulars I-94W, welches man immer an Bord ausfüllen musste.

Die ESTA Website  https://esta.cbp.dhs.gov/  gibt es in verschiedenen Sprachen. Die Antworten müssen jedoch in englischer Sprache sein.

Und nun geht es aktuell an das Eingemachte, dazu habe ich verschiedene Passagen mit freundlicher Genehmigung der Deutschen Lufthansa von dort übernommen.

Secure Flight

Im Rahmen des Secure Flight Programms der US-amerikanischen Transportation Security Administration (TSA) ist für USA-Flüge seit 1. November 2010 die Angabe zusätzlicher Personendaten erforderlich. Dabei handelt es sich um Ihren vollständigen Namen (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen), Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht. Sofern vorhanden, können Sie auch Ihre Redress Number angeben.

Bestimmungen zur visumfreien Einreise in die USA

Seit Januar 2009 ist eine Online-Registrierung für Reisen in die USA erforderlich und zum 20. März 2010 gilt die Verpflichtung für Airlines zur ESTA-Prüfung: Die Beförderung von Fluggästen, die unter dem "Visa Waiver Program" visumfrei in die USA einreisen, ist untersagt, falls der Gast sich vorab keine elektronische Einreisegenehmigung von den US-Behörden eingeholt hat. Die Registrierung dazu erfolgt online über das "Electronic System for Travel Authorization" - kurz "ESTA" genannt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Visum oder ohne ESTA-Registrierung Ihren Flug in die USA somit nicht mehr antreten können.

ESTA-Registrierung zur visumfreien Einreise in die USA

Für die ESTA-Registrierung wird eine Gebühr von 14 US $ erhoben. Da sie 2 Jahre gültig ist, sollten Sie diese schon frühzeitig durchführen. Lufthansa empfiehlt außerdem, einen Ausdruck der Genehmigung der Behörden bei der Reise mitzuführen. Die Registrierung kann auch von Dritten, z.B. von Familienangehörigen, durchgeführt werden.

Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung https://esta.cbp.dhs.gov direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.

Online-Eingabe der APIS-Zusatzdaten für die Einreise in die USA

Fluggesellschaften sind bei Flügen in die USA gesetzlich zur Übermittlung von Daten an die US-Behörde über das "Advance Passenger Information System" (APIS) verpflichtet. Diese Regelung gilt nicht für Fluggäste mit einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Transitreisende. Neben den Passdaten sind folgende Angaben erforderlich:

Land des Hauptwohnsitzes/Country of Residence und
Vollständige erste Adresse während des USA-Aufenthaltes
        Hausnummer/Number
        Straße/Street
        Stadt/City
        Hausnummer/Number
        Provinz/State
        Postleitzahl/ZIP

Reisende, die online gebucht haben, können am Ende des Buchungsvorganges die erforderlichen APIS-Zusatzdaten gleich angeben. 
Sollten dem Fluggast bei der Buchung noch nicht alle Daten vorliegen, kann er die fehlenden Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachtragen. Mittels Name und Filekey (Buchungsnummer) kann er im Passwort-geschützten Bereich unter "Mein Konto" seine Buchung erneut aufrufen und die Daten vervollständigen. Die Erfassung der APIS-Zusatzdaten über das Internet ist grundsätzlich für alle Lufthansa Flüge in die USA möglich.

Als erste Adresse in den USA kann auch die vollständige Hoteladresse angegeben werden. Fluggäste, die mit einem Kreuzfahrtschiff weiterreisen, sollten als erste Adresse den Namen des Schiffes sowie den US-Hafen angeben, an dem die Schiffsreise beginnt. Wird die Reise mit einem Mietwagen fortgesetzt, kann die vollständige Adresse der Mietwagenstation angegeben werden.

US-Staatsbürger, Fluggäste, die im Besitz einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung sind, und Reisende, die sich in den USA im Transit in ein Drittland befinden, sind von dieser Regelung ausgenommen.

Alle anderen Fluggäste, die den neuen Anforderungen nicht nachkommen und keine Adresse in den USA angeben, dürfen aufgrund der gesetzlichen Lage nicht in die Vereinigten Staaten von Amerika einreisen.

Reisende mit einem gültigen US-Visum

Das weiße Einreiseformular I-94, das bisher vor der Einreise im Flugzeug ausgefüllt werden musste, gibt es nicht mehr. Damit entfällt natürlich auch der untere Abschnitt, auf dem bisher die erlaubte Aufenthaltsdauer bescheinigt wurde. Wer diese Bescheinigung jedoch benötigt, etwa zur Erneuerung eines amerikanischen Führerscheins, erhält sie von nun an nur noch online. Gehen Sie auf www.cbp.gov und klicken Sie unterhalb des großen Bildes in das Kästchen "Find an I-94 Record". Dort müssen Sie zunächst mit einem Klick bestätigen, dass Sie die Erklärungen verstanden haben, dann können Sie auf die nächste Seite  wechseln auf der Sie Ihre Einreisedaten eingeben. Im Anschluss erhalten Sie dann die "Admission (I-94) Number Retrieval" als PDF zum Ausdrucken oder Abspeichern.

Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin https://de.usembassy.gov/de/

Verstärkung der Sicherheitsauflagen und neue Check-in-Annahmeschlusszeiten für Flüge in die USA:

Bitte beachten Sie die Änderungen der Annahmeschlusszeiten für Flüge in die USA ab München, Frankfurt und Düsseldorf. Bis zu folgenden Zeitpunkten müssen Sie in Besitz einer Bordkarte sein und Ihr Gepäck abgegeben haben:

• First und Business Class Reisende: 40 Minuten vor Abflug
• Premium Economy und Economy Class Reisende: 60 Minuten vor Abflug

Ich empfehlen Ihnen, schon 23 Stunden vor Abflug online oder per App einzuchecken und frühzeitig am Flughafen zu sein. Bitte überprüfen Sie vor Reiseantritt Ihre Buchung, da sich die Annahmeschlusszeiten aufgrund aktueller Ereignisse ändern können.

Die Mindestumsteigezeiten bleiben hingegen an allen Drehkreuzen der Lufthansa Group bestehen. Hintergrund der Änderung sind verstärkte Sicherheitskontrollen für alle Abflüge in die USA und daraus resultierende verlängerte Wartezeiten. Auch kleine elektronischen Geräte, wie iPads, werden einer Sicherheitskontrolle unterzogen, können jedoch weiterhin in der Kabine mitgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Geräte, die größer als ein Mobiltelefon sind, während des Screening Prozesses aus der Schutzhülle genommen werden müssen. Falls die Schutzhülle nicht entfernt werden kann, darf das Gerät nicht transportiert werden.

Seit Oktober 2017 gelten nochmals verschärfte Sicherheitsbestimmungen für Reisen in die USA. Zusätzlich zu den bereits eingeführten Kontrollen von elektronischen Geräten müssen Reisende in die USA neuerdings auch mit Kurzbefragungen am Check-in oder am Gate rechnen. Dieses Vorgehen wird bereits von den amerikanischen Fluggesellschaften angewandt und nun seitens der amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA weltweit für Direktflüge in die USA gefordert.

Und nun zum Thema

Erlaubtes Handgepäck

Auf allen Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa dürfen seit November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle innerdeutschen Flüge.

Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck gestattet, sofern sie folgenden Bestimmungen entsprechen:

Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)

Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte "Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden

Je ein Beutel pro Person

Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden

Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Überlegen Sie deshalb schon beim Packen genau, was Sie doch besser im Koffer verstauen. Später, bei der Handgepäckkontrolle haben Sie keine Möglichkeit mehr, umzupacken. Und Dinge, die Sie zurücklassen müssen, ersetzt Ihnen niemand. Es wird zwar daran gearbeitet, diese Bestimmungen wieder zu lockern, aber noch ist es nicht soweit.

Duty Free Artikel, die an Flughäfen in der EU oder an Bord von in der EU registrierten Flugzeugen, z. B. auf einem Lufthansa Flug, erworben wurden, dürfen in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt (gilt nicht für Codeshare Flüge). Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Neue Sicherheitsregel für Flüge in die USA ab Juni 2018:

Die US-Luftsicherheitsbehörde (TSA) hat die Sicherheitsregeln für Flüge in die USA ab 30. Juni 2018 angepasst. Die Liste verbotener Gegenstände wurde neben den bestehenden Einschränkungen für Flüssigkeiten (1 l max., 100 ml pro Einzelbehälter) um Pulver oder pulverähnliche Substanzen erweitert. Pulver oder pulverähnliche Substanzen in Summe mit mehr als 350 ml Volumen zur Mitnahme im Handgepäck sind grundsätzlich nicht mehr gestattet. Pulver oder pulverähnliche Substanzen mit weniger als 350 ml Volumen können ebenfalls von der Mitnahme im Handgepäck ausgeschlossen sein, z. B. wenn Zweifel an der Identität des Stoffes bestehen. Deshalb empfiehlt Lufthansa allen Fluggästen mit Reiseziel USA, auf die Mitnahme von Pulver oder pulverähnlichen Substanzen entweder vollständig zu verzichten oder im aufgegebenen Reisegepäck zu verstauen.

Da sich diese Sonderregelungen kurzfristig ändern können, informieren Sie sich bitte noch einmal unmittelbar vor Ihrem Abflug über die aktuellen Bestimmungen.

als PDF-Datei öffnen
 
zurück zu Reisegepäck
 
zurück zur Hauptseite